Datenschutzerklärung

Der Vorstand des Vereins „Münzfreunde Ulm /Neu-Ulm e.V. (seit 1957)“

hat in seiner Sitzung am 20.05.2019 nachfolgende


Datenschutz-Richtlinie

beschlossen und der 1. Vorsitzende hat diese in Kraft gesetzt.

Mit der Datenschutz-Richtlinie soll ein Überblick über die verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie über die Rechte der betroffenen Mitglieder gegeben werden.:

1.    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Jörg Fronmüller, erreichbar telefonisch unter 0731/25092004 sowie per E-Mail unter
„muenzfreunde@gmx.de“. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht erforderlich und wird daher nicht bestellt.

2.    Der Verein „Münzfreunde Ulm /Neu-Ulm e.V. (seit 1957)“ verarbeitet personenbezogene Daten dabei nur in dem Umfang, wie sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt werden.
Relevante Daten sind dabei insbesondere die Personalien wie:
•    Vor- und Zunamen
•    Adresse
•    sonstige Kontaktdaten
•    Bankverbindung
•    Geburtsdatum
•    Eintritts- und Austrittsdatum
•    Dauer der Mitgliedschaft.
Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar beim Mitglied selbst.

3.    Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.

4.    Innerhalb des Vereins „Münzfreunde Ulm /Neu-Ulm e.V. (seit 1957)“ erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 2 genannten Aufgaben brauchen.
Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.

5.    Die Daten werden durch den Verein „Münzfreunde Ulm /Neu-Ulm e.V. (seit 1957)“ solange und in dem Maße verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben aus Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig nach Erfüllung der 10-jährigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht, es sei denn die Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.

6.    Als betroffene Person hat das Mitglied das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 mit 21 DSGVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für das Mitglied ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG).

7.    Soweit durch das Mitglied eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.

8.    Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, da sonst das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen bzw. aufrechterhalten werden kann. Ein Entzug der Einwilligung zur Datenverarbeitung hat zur Folge, dass die Mitgliedschaft des Mitglieds im Verein mit sofortiger Wirkung beendet wird. Ein Anspruch auf geldwerte Erstattung von Mitgliedbeiträgen wird hierdurch nicht begründet.

9.    Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling besteht nicht.


Neu-Ulm, 20.05.2019


Share by: